Ulrich Retzki Berlin Kanzlei für Versicherungsrecht

Kraftfahrt Vollkasko Versicherung

Vorsicht: Wegfall des Versicherungsschutzes bei Auto-Tuning

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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass derjenige, der sein Auto tunt, den Versicherungsschutz verliert.

Der Versicherungsnehmer und Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide alkoholische Getränke zu sich genommen hatten, übernahm der Freund das Steuer. Durch Betätigen der Handbremse während der Fahrt kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der Freund starb. Wegen des Tunings lehnte die Vollkaskoversicherung den Schaden komplett ab.

Das OLG Koblenz gab der Versicherung Recht.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts verliert der Halter eines getunten Autos den Versicherungsschutz auch dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reiche aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Das Tuning habe die Gefahr eines solchen Unfalls erhöht. Die technischen Veränderungen hätten einzig und allein den Zweck gehabt, das Auto sportlicher und schneller zu machen. Dies wirke sich auf das Fahrverhalten aus. Gerade bei jungen Fahrern schaffe ein getuntes Auto einen besonderen Anreiz, riskanter zu fahren. Dies belege – im entschiedenen Fall – auch die Tatsache, dass die beiden unter Alkoholeinfluss erheblich zu schnell gefahren seien (100 bis 130 Km/h statt 70). Daher müsse die Versicherung nicht zahlen.

Wichtig: Die Entscheidung des OLG Koblenz bedeutet, dass man den Kasko-Schutz aus einer bereits bestehenden Versicherung verliert, wenn man sein versichertes Auto im Nachhinein „tunt“, ohne seine Versicherung darüber zu informieren. Denn Tuning erhöht das Risiko.

Man kann aber natürlich auch für ein getuntes Auto wirksamen Versicherungsschutz bekommen. Dazu muss man das Auto jedoch spezifisch in dem Zustand versichern, in dem es sich nach allen Tuning-Maßnahmen befindet. Man muss der Versicherung alle Tuning-Maßnahmen schriftlich vollständig mitteilen. Bei Vertragsabschluss muss man dann darauf achten, dass im Versicherungsschein die durchgeführten Tuning-Maßnahmen alle aufgezählt werden. Ist das aber geschehen, dann besteht ohne Zweifel für das „getunte“ Auto auch voller Kasko-Schutz.

Ulrich Retzki
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt